Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht was ist das?

 

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein minderjähriges Kind bedeutet, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, sämtliche Belange des alltäglichen Lebens des Kindes regeln kann und muss. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist damit der wesentliche Teil des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind. Dazu gehört in der Regel auch die Entscheidung, mit dem Kind einen Urlaub im Ausland zu verbringen. Wenn die Eltern getrennt leben und sich nicht darüber einigen können, bei wem ihr gemeinsames Kind nach ihrer Trennung leben soll, ist der Streitpunkt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hier ist dann gerichtliche Hilfe nötig: Nur das zuständige Familiengericht kann entscheiden, welcher Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ausüben soll. Vater oder Mutter können beantragen, dass ihnen ein Teil der elterlichen Sorge, nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, übertragen wird.

Im familiengerichtlichen Verfahren auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil allein wird das Jugendamt von Amts wegen eingeschaltet und am Verfahren beteiligt. Das Jugendamt nimmt Kontakt mit beiden Elterteilen und dem betroffenen Kind auf und gibt gegenüber dem Familiengericht eine Empfehlung ab, bei wem das Kind künftig seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben sollte. Maßstab für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist ausschließlich das Wohl des betreffenden Kindes.

Wichtige Kriterien bei der Beantwortung der Frage, welcher Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ausüben soll, sind die Bindungen des Kindes an den Elternteil und an andere Bezugspersonen, das soziale Umfeld des Kindes, die Kontinuität der Lebensführung des Kindes, die Möglichkeiten der Betreuung und der schulischen, persönlichen und emotionalen Förderung des Kindes. Nicht zuletzt spielt die sogenannte Bindungstoleranz des Elternteils, bei dem das Kind leben soll, eine wichtige Rolle: Bindungstoleranz bedeutet, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, es auch zulassen kann, dass das Kind weiterhin eine tragfähige Bindung zum anderen Elternteil behalten und ausbauen kann.

Das Gericht

Das Familiengericht bestimmt im Verfahren auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts einen Termin zur Anhörung aller Beteiligten und hört nach Möglichkeit auch das minderjährige Kind persönlich an. Bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht sind die Eltern und Rechtsanwälte nicht dabei. Sie werden nach der Anhörung darüber informiert, wie sich das Kind geäußert hat. Ziel des Kindschaftsverfahrens ist es immer, eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes dient. Erst wenn es im gerichtlichen Verfahren nicht möglich ist, den Streit der Eltern mit Hilfe der Rechtsanwälte und des Jugendamts einvernehmlich zu beenden, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein.

Darüber hinaus verbleibt es aber bei der gemeinsamen elterlichen Sorge: Entscheidungen, die das Vermögen des Kindes betreffen, wie beispielsweise die Eröffnung oder Auflösung eines Sparkontos, die Wahl der Schulart, Entscheidungen über planbare medizinische Behandlungen wie z.B. kieferorthopädische Eingriffe oder Entscheidungen über Auslandsaufenthalte müssen die Eltern dann nach wie vor gemeinsam treffen. Hierauf hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht keinen Einfluss.