Familienrecht

Familienrecht was ist das genau?

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft miteinander verbundenen Personen. Außerhalb der Verwandtschaft regelt es die gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Die Ehe aus familienrechtlicher Sicht:
Sie wollen heiraten? Eine anwaltliche Erstberatung ist eine wertvolle Investition in Ihre Zukunft!

Familienrecht

Familienrecht

Kernbereich des Familienrechts sind die durch die Eheschließung begründeten Rechte und Pflichten der Ehepartner. Die Unterschrift auf dem Standesamt wird oft unterschätzt. Vielen Paaren sind die Wirkungen der Eheschließung fast völlig unbekannt: Mit der Eheschließung entstehen beispielsweise gegenseitige Unterhaltspflichten und es wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet, wenn die Eheleute nicht in einem notariellen Ehevertrag eine hiervon abweichende Regelung treffen. Das Familienrecht regelt mit der Zugewinngemeinschaft, dass ein während der Ehe gemeinsam erwritschafteter Vermögenszuwachs beiden zu gleichen Teilen zusteht. Genauso sieht das Familienrecht vor, dass die während der Ehe von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen, in einer privaten und in einer betrieblichen Altersversorgung am Ende der Ehe hälftig zu teilen sind.

Um zu beurteilen, ob diese Sandardlösungen des Familienrechts den Vorstellungen der Eheleute im Einzelfall entsprechen, oder ob nicht eine ehevertragliche Modifizierung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und/oder des Versorgungsausgleichs günstiger wäre, ist es erforderlich, bereits zu Beginn der Ehe fachkundigen anwaltlichen Rat einzuholen. Versäumnisse bei der Eheschließung beispielsweise in Bezug auf Ermittlung des Anfangsvermögens des jeweiligen Ehepartners zum Zeitpunkt der Heirat können besonders dann, wenn die Ehe erst nach vielen Jahren geschieden wird, nicht mehr gut gemacht werden. Eine ausführliche anwaltliche Erstberatung verschafft Ihnen die nötige Klarheit, um die Weichen für Ihre Ehe optimal zu stellen.

Plötzlich Pflegefall?

Treffen Sie Vorsorge für Unfall, Alter und Krankheit: Legen Sie Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung fest und bestimmen Sie, wer im Notfall für Sie handeln soll!

Die Unterschrift unter die Heiratsurkunde wird manchmal auch überschätzt: Durch die Eheschließung sind die Eheleute nicht automatisch berechtigt, für den anderen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Verbindlichkeiten einzugehen. Die Regelungen des Familienrechts schaffen mit der Eheschließung keine umfassende Vertretungsmacht für den anderen Ehepartner: Im Ernstfall, wenn sich Ihr Ehepartner beispielsweise infolge eines Unfalls nicht mehr selbst äußern kann, können Sie nicht einmal ein Zeitungsabonnement für ihn kündigen. Wenn Ihr Ehepartner Sie nicht in einer schriftlichen Vorsorgevollmacht ausdrücklich bevollmächtigt hat, ihn in bestimmten Aufgabenkreisen gegenüber seinen Vertragspartnern wie zum Beispiel Versicherungsgesellschaften oder gegenüber Behörden zu vertreten, ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers unumgänglich.

Es ist wichtig, dass Sie für Ihre eigenen Belange selbst Vorsorge treffen: Bestimmen Sie duch Errichtung einer Vorsorgevollmacht selbst, wer an Ihrer Stelle bestehende Verträge für Sie kündigen oder neue Vertäge - beispielsweise mit einer Pflegeeinrichtung - für Sie abschließen soll. Geben Sie Ihrem Bevollmächtigten auch eine Handlungsanleitung in Form einer Patientenverfügung an die Hand, damit die Person Ihres Vertauens weiß, wie sie notfalls mit den behandelnden Ärzten verhandeln soll. Es kann günstig sein, auch auf den Fall Einfluss zu nehmen, dass ein Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer bestellen muss. Es stehen verschienden Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgeverfügung. Wünschen Sie eine kompetente anwaltliche Beratung? Ich helfe Ihnen gerne! Für Fragen vorab stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch über die Anwaltshotline zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu allen wichtigen Bereichen des Familienrechts, wenn es zum Beispiel um die Ehescheidung, den Trennungsunterhalt, den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt oder die Kosten der Ehescheidung geht.