Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt was ist das?

 

Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt wird der Unterhalt genannt, den ein geschiedener Ehegatte vom anderen ab der Rechtskraft der Ehescheidung, also für die Zeit nach der Ehescheidung verlangen kann.

Wer kann Ehegattenunterhalt beanspruchen?

Derjenige Ehegatte, der Ehegattenunterhalt vom anderen verlangt, muss bedürftig sein, er muss also außer Stande sein, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Gleichzeitig muss der andere Ehegatte leistungsfähig sein, ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden. Maßstab sind wie beim Trennungsunterhalt die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepaares.

Was hat sich beim Ehegattenunterhalt durch die Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 geändert?

Durch die Unterhaltsrechtsreform wurde die Lebensstandardgarantie abgeschafft. Vor der Reform sollte der Ehegattenunterhalt sicherstellen, dass der geschiedene Ehegatte das wirtschaftliche Niveau der ehelichen Verhältnisse auch nach der Scheidung behält.

Seit dem 01.01.2008 tritt nun der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit in den Vordergrund: Jeder Ehegatte muss jetzt nach der Ehescheidung grundsätzlich selbst für seinen eigenen Legensunterhalt aufkommen.

In welchen Fällen kann Ehegattenunterhalt beansprucht werden?

Nur noch in Ausnahmefällen wird dem bedürftigen Ehegatten ein Ehegattenunterhaltsanspruch zugesprochen, beispielsweise, wenn er durch die Betreuung von Kindern keiner Erwerbstätigkeiten nachgehen kann, weil wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht erwartet werden kann, oder weil er wegen einer Erkrankung oder Schwächung seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen kann.

Welche Rolle spielen ehebedingte Nachteile beim Ehegattenunterhalt?

Ein Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann im Falle der Scheidung einen Unterhalt bis zum Abschluss einer solchen Ausbildung verlangen.

Wenn ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Familienarbeit stark eingeschränkt oder aufgegeben hat, erleidet er hierdurch in der Regel Einbußen hinsichtlich des eigenen beruflichen Fortkommens: Bei einem Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit dauert es oft länger, das Verdienstniveau zu erreichen, das er ohne den Knick in der Erwerbsbiographie hätte. Dies stellt einen ehebedingten Nachteil dar, den der andere Ehegatte durch die Zahlung von Ehegattenunterhalt ausgleichen muss.

Wie lange ist Ehegattenunterhalt zu bezahlen?

Sofern ein Ausnahmefall gegeben ist, der zu einem Anspruch auf Ehegattenunterhalt führt, muss sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte darauf einstellen, dass der Ehegattenunterhalt nur für einen begrenzten Zeitraum beansprucht werden kann und nach einer Übergangszeit wegfallen wird.  Zur Dauer des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt kommt es auf die Details des Einzelfalls an, so dass keine allgemeinen Maßstäbe herangezogen werden können.

Wann muss Ehegattenunterhalt geltend gemacht werden?

Die Fragen des Ehegattenunterhalts können im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens gerichtlich geklärt werden: Die Ehescheidung wird dann erst ausgesprochen, wenn die so genannte Folgesache Ehegattenunterhalt entscheidungsreif ist. Es ist kostengünstiger, den Ehegattenunterhalt als Folgesache in das Ehescheidungsverfahren einzubringen, als nach der Ehescheidung einen separaten Ehegattenunterhaltsprozess zu führen; durch die Erweiterung des Ehescheidungsverfahren um die Folgesache Ehegattenunterhalt kann sich die Ehescheidung jedoch zeitlich verzögern.