Kindesunterhalt

Kindesunterhalt - was ist das?

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt wird der Betrag genannt, den derjenige Elternteil, der mit dem minderjährigen Kind nach Eintritt der Trennung nicht im gleichen Haushalt lebt, monatlich an den anderen Elternteil zu bezahlen hat.
Beim Kindesunterhalt handelt es sich um einen Anspruch des Kindes, den derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, für das Kind gegen den anderen Elternteil geltend machen muss.

Wie hoch ist der Unterhalt für Kinder?

Für die Bemessung des Kindesunterhalts wird als Maßstab die aktuelle Düsseldorfer Tabelle herangezogen.
Die Düsseldorfer Tabelle ist einerseits unterteilt in Einkommensgruppen des Unterhaltspflichtigen und andererseits in Altersgruppen des Kindes.

Wem steht das staatliche Kindergeld zu?

Das staatliche Kindergeld steht demjenigen Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind nach Trennung der Eltern lebt. Da das staatliche Kindergeld mit der Intention gewährt wird, beide Elternteile gleichermaßen zu entlasten, wird von dem gemäß Düsseldorfer Tabelle als Kindesunterhalt festgelegten Betrag das hälftige Kindergeld abgezogen. Entsprechend hat der zahlungspflichtige Elternteil als Kindesunterhalt nur einen um das hälftige Kindergeld reduzierten Zahlbetrag zu leisten.

Wann muss Kindesunterhalt geltend gemacht werden?

Kindesunterhalt ist unmittelbar nach Eintritt der Trennung vom andern Elterteil zu fordern. Monate, die nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft verstreichen, ohne dass Kindesunterhalt in der erforderlichen Form geltend gemacht wurde, können nicht nachberechnet werden. Der Kindesunterhaltsanspruch für die zurückliegenden Monate geht dann verloren.

Die Eltern schulden ihren Kindern Kindesunterhalt. Derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nach der Trennung lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind durch die Versorgung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, muss seine Pflicht zum Kindesunterhalt gegenüber dem Kind durch die monatliche Zahlung des Barunterhalts erfüllen.

Staatliche Leistungen wie Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen sind stets subsidiär. Wenn staatliche Hilfen gewährt werden, gehen die Ansprüche des Kindes gegen den zahlungspflichtigen Elternteil auf Kindesunterhalt auf das Sozialamt oder das Jugendamt über. Die Ämter werden dann die gewährten Leistungen vom vorrangig zahlungspflichtigen Elternteil erstattet verlangen.

Was ist eine Jugendamtsurkunde?

Der zahlungspflichtige Elternteil ist nicht nur gesetzlich verpflichtet, zu Händen des anderen Elternteils monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen, sondern er muss seine Unterhaltspflicht auch in vollstreckbarer Form anerkennen. Der unterhaltsberechtigte Elternteil hat einen so genannten Titulierungsanspruch, also einen Anspruch darauf, einen Unterhaltstitel in die Hand zu bekommen.

Der unterhaltsverpflichtete Elternteil hat die Möglichkeit, seine Verpflichtung zum Kindesunterhalt in Form einer so genannten Jugendamtsurkunde anzuerkennen, was beim Jugendamt kostenfrei möglich ist.

Zu welchem Zeitpunkt muss Kindesunterhalt bezahlt werden?

Kindesunterhalt muss – wie beispielsweise eine Wohnungsmiete – monatlich im Voraus bezahlt werden. In der Regel wird die Zahlung zum Monatsersten verlangt und in der Jugendamtsurkunde oder in einem Gerichtsbeschluss so festgelegt. Es können auch hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Entscheidend ist, dass der Kindesunterhalt regelmäßig und verlässlich zu einem bestimmten Termin beim Unterhaltsberechtigten eingeht.

Was ist, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt gar nicht oder nicht regelmäßig zahlt?

Unregelmäßige Zahlungen muss sich der oder die Unterhaltsberechtigte nicht gefallen lassen. Wenn der Kindesunterhalt  gar nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird, hat der unterhaltsberechtigte Elternteil die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung aus der Jugendamtsurkunde oder einem gerichtlichen Beschluss einzuleiten und beispielsweise eine Lohnpfändung oder eine Kontenpfändung zu veranlassen; der Kindesunterhalt wird dann ohne Mitwirkung oder Einflussmöglichkeit des zahlungspflichtigen Elternteils jeden Monat im Voraus zum Monatsersten an den unterhaltsberechtigten Elternteil überwiesen.

Wie lange muss der Unterhalt für minderjährige Kinder gezahlt werden?

Kindesunterhalt wird grundsätzlich geschuldet, bis das Kind volljährig ist, also bis zum 18. Geburtstag.

Eltern schulden ihrem Kind jedoch finanzielle Unterstützung, bis das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Volljährige Kinder haben gegen Ihre Eltern auch über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus einen Unterhaltsanspruch, wenn und solange sie sich in einer Ausbildung befinden.

Wie wird der Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnet?

Für den Barunterhalt, den ein volljähriges Kind benötigt, müssen beide Elternteile anteilig aufkommen, wobei sich die Quote nach dem Verhältnis ihrer beiden Einkommen errechnet.

Eine Ausbildungsvergütung, die das Kind erhält, ist in die Unterhaltsberechnung mit einzubeziehen. Ferner ist das staatliche Kindergeld bedarfsdeckend heranzuziehen.