Patientenverfügung

Patientenverfügung was ist das?

 

Patientenverfügung

Patientenverfügung

In einer Verfügung kann für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann, festgelegt werden, welche ärztlichen Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung stellt eine Anweisung an zukünftig behandelnde Ärzte dar. Sie sollte stets mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung verbunden werden:

  • Patientenverfügung bestimmt das „Wie“
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bestimmen das „Wer“

Form: seit dem 01.09.2009 ist die Schriftform einer Patientenverfügung gesetzlich vorgeschrieben. Für die Patientenverfügung können Vordrucke verwendet werden. Unterschrift, Ort und Datum dürfen nicht fehlen.

Wer kann eine Patientenverfügung errichten?

  • Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung sind Volljährigkeit und
  • Einwilligungsfähigkeit: Einwilligungsfähig ist, wer die Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer beabsichtigten medizinischen Maßnahme oder deren Ablehnung verstehen und diesbezüglich einen eigenen Willen bilden kann
  • Geschäftsfähigkeit ist nicht Vorraussetzung, es können also auch Personen, die unter Betreuung stehen, oder Demenzkranke einwilligungsfähig sein und eine Patientenverfügung errichten.

Ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich?

  • Die Verfügung ist für den Arzt verbindlich, wenn der Wille des Patienten eindeutig und sicher festgestellt werden kann.
  • Auch lebenserhaltenden oder lebensverlängernde Maßnahmen müssen unterbleiben, wenn der Patient dies nicht wünscht und dieser Wunsch dokumentiert ist, für den Fall, dass sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.
  • Die Missachtung Verfügung stellt eine Körperverletzung durch den Arzt dar und ist strafbar.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Patient seinen Willen inzwischen geändert hat.
  • Der Wille ist dann verbindlich, wenn die Verfügung die konkrete Lebenssituation des Patienten betrifft.
  • Die Patientenverfügung darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen: Vom Arzt darf keine strafbare Tötung auf Verlangen gefordert werden.

Wer entscheidet über ärztliche Behandlungen? 

  • Wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann, muss ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer die Entscheidungen treffen und sich dabei an die Vorgaben der Patientenverfügung halten.
  • Bei eilbedürftigen Maßnahmen muss der Arzt, wenn kein Bevollmächtigter und keine Betreuer zur Verfügung stehen, nach dem mutmaßlichen Willen oder dem in einer Patientenverfügung festgelegten Willen des Patienten handeln.
  • Einen Hinweis auf das Vorliegen und den Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung sollte stets im Portemonnaie mitgeführt werden.
  • Krankenhäuser machen von privaten Archiven und Datenbanken, die die kostenpflichtige Registrierung einer Patientenverfügung anbieten,in der Regel keinen Gebrauch.

Was passiert, wenn eine Patientenverfügung vom Arzt nicht beachtet wird?

  • Wenn der Betreuer oder der Bevollmächtigte sich mit dem Arzt nicht einigen kann - insbesondere über den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme, muss die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden.